Mit Urteil vom 13. Mai 2003 des Europäische Gerichtshof ist im Prinzip eine ambulante zahnärztliche Behandlung im europäischen Ausland ohne vorherige Genehmigung gegen Kostenerstattung durch die eigene gesetzliche Krankenkasse möglich. Doch auch wenn eine mögliche Kostenersparnis bei Zahnbehandlungen im Ausland auf den ersten Blick verlockend klingt, sollten Patienten einige Fakten bedenken:
Studien und Marktforschungsergebnisse belegen, dass zahnärztliche Leistungen und die Materialqualität des Zahnersatzes besonders im nichteuropäischen Ausland, aber auch in Europa selbst, häufig nicht den in Deutschland gestellten Anforderungen entsprechen. Besonders bei umfangreicheren Sanierungsarbeiten sind in der Regel umfangreiche Vorbehandlungen und mehrere Sitzungen nötig - manchmal kommen Nachversorgungen dazu. Dies alles lässt sich vor Ort wesentlich einfacher regeln - und meist auch kosteneffektiver, wie Studien zeigen. Zu bedenken ist auch, dass es Schwierigkeiten bei der Haftungsfrage in Fall von Reklamationen bzw. Reparaturen geben kann.
Der Erfolg einer zahnärztlichen Behandlung hängt stark von der Kompetenz des Zahnarztes und der Qualität des Zahnersatzes ab. Die Aus- und Fortbildungskriterien für Zahnärzte und -techniker in Deutschland erfüllen hohe Standrads. Darüber hinaus stärken auch regelmäßige Kontrollen in Dentallabors sowie Gewährleistungsgarantien auf Leistungen und Zahnersatz das Vertrauen der Patienten, die Vorort auf kurzem Weg enge Absprachen mit Zahnarzt und Zahntechniker treffen können.
Auf all diese Vorteile haben Sie als Patient einen Anspruch - darauf sollten Sie nicht verzichten.
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